Kleinwasserkraftanlage Zarten

Turbinenhaus

Turbinenhaus am Südufer der Dreisam bei Kirchzarten-Zarten, gesehen vom Krüttweg aus

Turbinenhaus

Südseite des Turbinenhauses von der Dreisam-Uferwiese aus gesehen

Kartenausschnitt von OpenStreetMap mit der Lage des Turbinenhauses

Am Südufer der Dreisam steht auf der Gemarkung Kirchzarten-Zarten, ein Turbinenhaus zur Stromerzeugung. Das Wasser für die Turbinen wird vom Rotbach durch eine Druckrohrleitung – Durchmesser zirka 1,4 m – aus Holzdaubenrohren zugeführt. Die Leitung verläuft weitgehend unter der Trasse der B31.

Turbinenhaus

- Fenster des Turbinenhauses
- Fensterausschnitt

Dreisam-Wehr

Das Ausleitungsbauwerk am Rotbach befindet sich auf der Gemarkung Burg im Dreisamtal (GVV Kirchzarten) an der Abzweigung des Aumattenwegs von der Höllentalstraße.

Erstellt wurden Ausleitungswerk, Rohrleitung und Turbinenhaus während des Baus der B31-Trasse um 2000.

Kartenausschnitt von OpenStreetMap mit der Lage des Ausleitungswerks

Ausleitung

Ausleitungswerk:
Im Vordergrund jeweils das Bett des Rotbachs; die breiten Stellfalle steuert den Auslauf des Rotbachwasser, hinter der Stellfalle fließt das Wasser weiter in die Rohrleitung.

Turbinenhaus
Blick ins Turbinenhauses

„Die Kleinwasserkraftanlage befindet sich auf Gemarkung K. und besteht im wesentlichen aus dem Ausleitungsbauwerk am Rotbach, dem Krafthaus an der Dreisam und der verbindenden ca. 2030 m langen Rohrleitung, die 2 Turbinen mit Wasser versorgt.
Die installierte Leistung der 400 Volt-Synchron-Generatoren beträgt 280 kVA (KiloVolt-Ampere) und 530 kWA (KiloWatt-Ampere). Des weiteren wird die elektrische Energie ausschließlich über einen 800 kVA-Trafo an das 20 kW- Mittelspannungsnetz der F. Elektrizitätswerke eingespeist.
Die zu erwartende durchschnittliche Jahres-Energie-Erzeugung beträgt ca. 2,6 Mio. kW Stunden. Damit lassen sich ca. 1000 Haushalte mit Strom versorgen. Die Einsparung an Kohlendioxyd (CO2) beträgt gegenüber dem über Verbrennung erzeugten Strom (kalorisch erzeugten Strom) ca. 2600 t (CO2).“ [zitiert aus der Drucksache 12 / 3499 des Landtags von Baden-Württemberg (12/4270) 2.12.1998]

Literatur / Links für weitere Informationen

Juni 2024